Wege zur Frühförderung


1.Ansuchen über das Jugendwohlfahrtsgesetz
(Amt für Jugend und Familie bzw. Bezirkshauptmannschaft)

Auf Empfehlung der/des SozialarbeitersIn erhalten Sie einen Erziehungsberatungstermin beim Psychologen/In. Mit der Empfehlung, der/des Psychologen/In und der/des Sozialarbeiters/In wird in einem Teambeschluss über eine Frühfördergenehmigung entschieden.

Die Kosten werden vom Land Steiermark und der Stadt Graz getragen.

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